Artikel 1: Definitionen

  1. TractorTuning.com in Maasland, Handelskammer Nummer 27315740, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.
  4. Der Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2: Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Auftrag des Verkäufers.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

Artikel 3: Zahlung

  1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Laden bezahlt. In einigen Fällen wird eine Anzahlung für Reservierungen erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
  2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, kommt er in Verzug. Wenn der Käufer in Verzug bleibt, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  3. Bei Zahlungsverzug des Käufers zieht der Verkäufer die Forderung ein. Die mit dieser Abholung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Erstattungsbeschlusses für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Beschlagnahme oder der Zahlungseinstellung des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
  5. Wenn der Käufer seine Mitarbeit bei der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer verweigert, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preis

  1. Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist festgelegt ist. Wird das Angebot nicht innerhalb der angegebenen Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Lieferzeiten in Angeboten sind unverbindlich und geben dem Käufer kein Recht auf Auflösung oder Entschädigung, wenn die Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen ausgewiesene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der geschuldeten Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben zusammen.

Artikel 5: Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von (5) Tagen nach Eingang der Bestellung ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die (gesamte) Bestellung beim Verbraucher eingeht.
  2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach Maß angefertigt sind oder eine kurze Haltbarkeit haben.
  3. Der Verbraucher kann das Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer unverzüglich nach Aufforderung des Käufers zur Verfügung zu stellen.
  4. Während der Reflexionsphase wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung mit Sorgfalt behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem Zubehör und - soweit dies vernünftigerweise möglich ist - in der Originalverpackung an den Verkäufer gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers zurücksenden.

Artikel 6: Änderung der Vereinbarung

  1. Sollte sich während der Vertragsabwicklung herausstellen, dass zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages Änderungen oder Ergänzungen der zu erbringenden Leistungen erforderlich sind, werden die Parteien den Vertrag zeitnah und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend anpassen.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann dies den Zeitpunkt des Abschlusses der Implementierung beeinträchtigen. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
  3. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und / oder qualitative Konsequenzen, wird der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich informieren.
  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages dazu führt, dass dieser Preis überschritten wird.
  5. Abweichend von den Bestimmungen in Absatz 3 dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 7: Lieferung und Gefahrübergang

  1. Sobald der Käufer den Kaufgegenstand erhalten hat, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Forschung, Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder Auslieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Zeit, zu untersuchen. Darüber hinaus hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entsprechen, mindestens jedoch, dass Qualität und Menge den im normalen (Handels-) Verkehr geltenden Anforderungen entsprechen.
  2. Reklamationen bezüglich Beschädigung, Mangel oder Verlust der gelieferten Ware müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Ware durch den Käufer schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
  3. Wird die Beanstandung innerhalb der gesetzten Frist als begründet festgestellt, hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren, erneut zu liefern oder die Lieferung einzustellen und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu übersenden.
  4. Kleinere und / oder Standardabweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können nicht gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
  5. Reklamationen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zum selben Vertrag gehören.
  6. Reklamationen werden nicht akzeptiert, nachdem der Käufer die Ware bearbeitet hat.

Artikel 9: Muster und Modelle

  1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so gilt dies nur als Anhaltspunkt, ohne dass die zu liefernde Ware diesen entsprechen muss. Dies gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand diesem entspricht.
  2. Bei Verträgen über unbewegliches Vermögen gilt die Angabe der Grundfläche oder anderer Maße und Angaben auch nur als Hinweis, ohne dass der zu liefernde Gegenstand diesen erfüllen muss.

Artikel 10: Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt "ab Werk / Lager / Lager". Dies bedeutet, dass alle Kosten für den Käufer sind.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie an ihn liefert oder liefern lässt, oder in dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  3. Weigert sich der Käufer, die Lieferung anzunehmen, oder macht er fahrlässig Angaben oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Wird die Ware geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, eventuelle Versandkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Benötigt der Verkäufer Informationen vom Käufer zur Durchführung des Vertrages, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine Frist. Wird die Laufzeit überschritten, muss der Käufer dem Verkäufer einen schriftlichen Verzug mitteilen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder Teillieferungen keinen eigenständigen Wert zuschreiben. Bei Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 11: Höhere Gewalt

  1. Kann der Verkäufer seinen vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen höherer Gewalt nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachkommen, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstanden sind.
  2. Unter höherer Gewalt ist in jedem Fall jeder Umstand zu verstehen, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen der Käufer die ordnungsgemäße Vertragserfüllung nicht zumutbar verlangen kann, wie z. B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Energieversagen, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Firmenbesetzung, Streiks, Ausschluss von Arbeitnehmern, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen in der Firma des Verkäufers.
  3. Die Parteien verstehen auch unter höherer Gewalt, dass Lieferanten, die für die Vertragserfüllung vom Verkäufer abhängig sind, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht einhalten, es sei denn, der Verkäufer kann dafür verantwortlich gemacht werden.
  4. Tritt eine Situation wie oben beschrieben auf, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn der im vorhergehenden Satz genannte Sachverhalt 30-Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
  5. Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.

Artikel 12: Übertragung von Rechten

  1. Rechte einer Vertragspartei können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit eigentumsrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3: 83, zweiter Absatz des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandenen Waren und gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Wenn die vereinbarten im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt wurde. Es gibt dann den Standard eines Gläubigers. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung nicht gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinen Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Police auf erstes Anfordern zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
  5. Wurde die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß bezahlt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Artikel wird erst nach vollständiger und vertragsgemäßer Bezahlung durch den Käufer ausgeliefert.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz und Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

Artikel 14: Haftung

  1. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags ergeben, ist immer auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall durch die abgeschlossene (n) Haftpflichtversicherung (en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der jeweiligen Police.
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die aus Vorsatz oder vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten resultieren, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 15: Reklamationspflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der geleisteten Arbeit dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Ist eine Reklamation berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und ggf. zu ersetzen.

Artikel 16: Garantien

  1. Wenn Garantien in der Vereinbarung enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass der verkaufte Artikel vertragsgemäß ist, einwandfrei funktioniert und für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der vom Käufer verkauften Artikel.
  2. Mit dieser Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer erreicht werden, so dass die Folgen einer Garantieverletzung stets in vollem Umfang auf Rechnung und Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich niemals auf eine Garantieverletzung berufen kann. Artikel 6: 75 BW. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn die Zuwiderhandlung dem Käufer bekannt war oder durch Ermittlungen hätte bekannt werden können.
  3. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, den gekauften Artikel für Zwecke herzustellen oder zu verwenden, für die er nicht bestimmt war.
  4. Wenn sich die vom Verkäufer bereitgestellten Waren auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel beziehen, ist die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie beschränkt.

Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Das niederländische Recht gilt ausschließlich für jede Vereinbarung zwischen den Parteien.
  2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem sich (Motorsport24) befindet, ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Parteien zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unzumutbar belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.